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BA/MA Thesis Topics
Um einen Überblick über mögliche Themen an unserem Institut zu erlangen, finden Sie hier eine Liste möglicher Bachelor- und Masterarbeitsthemen, welche Sie gern bei der Anmeldung als Wunschthema angeben dürfen. Diese Liste stellt lediglich eine mögliche Vorauswahl an Themen dar. Gerne lernen wir Sie in einem unverbindlichen Vorgespräch zur Bachelor-/Masterarbeit einmal persönlich kennen und sprechen mit Ihnen über mögliche Themenwünsche ihrerseits.
Eine Anmeldung zu einem Vorgespräch ist jederzeit über unser Online-Formular möglich.
- ZUGFeRD als einheitliches Rechnungsdatenformat ZUGFeRD as a Uniform Billing Data Format
- Die Informationsvermittlung durch die Quartalsberichterstattung in Deutschland The transfer of information through quarterly reporting in Germany
- The End of Accounting: Wie kann die Relevanz der bestehenden Rechnungslegung wiederhergestellt werden? The End of Accounting: How Can the Relevance of the Existing Accounting System Be Restored?
- Determinanten der Abschlussprüfungsqualität The determinants of audit quality
- Die Prüfung von Corporate Governance Systemen – Eine Bestandsaufnahme The Audit of Corporate Governance Systems – A Review of the Current Situation
- Die Wissensorganisation in einer Aktiengesellschaft – Eine Analyse der Rolle von Aufsichtsräten und Vorständen sowie Konsequenzen für die Berichterstattung Organization of Knowledge in a Stock Corporation – An Analysis of the Role of Supervisory and Management Boards and Consequences for Reporting
- Die Wirksamkeit von Aktionärsabstimmungen – eine kritische Analyse The Efficacy of Shareholder Voting – A Critical Analysis
- Aktionärsabstimmungen in Deutschland und den USA – Ein kritischer länderübergreifender Vergleich Shareholder voting in Germany and the USA - A Critical Cross-country Comparison
- Eine kritische Analyse der Einführung von Beyond Budgeting-Prinzipien A critical analysis of the implementation of Beyond Budgeting-principles
- Die virtuelle Hauptversammlung – Fluch oder Segen? The Virtual Annual General Meeting – Curse or Blessing?
- Politik und Unternehmen – eine Literaturanalyse des Einflusses politischen Engagements auf den Unternehmenserfolg Politics and corporations – a literature review of the influence of political actions of enterprises on their commercial success
- Eine Analyse der Bedeutung der Eigentümerstrukturen börsennotierter Unternehmen An analysis of the importance of ownership structures of public enterprises
- Beeinflusst das Netzwerk von Direktoren die Unternehmensperformance? Do director networks influence company performance?
- Paritätische Mitbestimmung in Aufsichtsräten und ihre Auswirkung in deutschen Unternehmen – eine Literaturanalyse Equally split supervisory boards in Germany, a literature review on their effects
- Die Wahrnehmung nichtfinanzieller Informationen und Performance durch den Kapitalmarkt The Perception of Non-Financial Information and Performance in the Capital Market
- Die Wertrelevanz von finanziellen und nicht-finanziellen Informationen – Eine kritische Analyse der bestehenden Literatur The Value Relevance of Financial and Non-Financial Information - A Critical Analysis of the Existing Literature
- Greenwashing oder nachhaltiges Handeln – Wie glaubwürdig ist Unternehmenskommunikation über Corporate Social Performance? Greenwashing or Sustainable Action - How Credible is Corporate Communication About Corporate Social Performance?
- Renaissance der Gewinnverteilungsmethode bei digitalen Betriebsstätten Renaissance of the Profit Split Method for Digital Permanent Establishments
- Wege aus einer linearen Welt: ML-Modelle in der Accounting-Forschung Escape from a Linear World: ML-Models in Accounting Research
- Ertragsteuern im Metaverse Income taxes in the metaverse
- Die Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle – Aktuelle Entwicklungen in der Europäischen Union The Taxation of Digital Businesses – Current Developments in the European Union
- Innovationsförderung in Deutschland: Die steuerliche Behandlung von Start-ups Promoting Innovation in Germany: The Tax Treatment of Start-Ups
- Die Ermittlung der Effective Tax Rate für Pillar 2 The determination of the Effective Tax Rate for Pillar 2
- Zur Unionsrechtsmäßigkeit der Stundungsmöglichkeit des § 6 Abs. 4 AStG in der Fassung des ATADUmsG On the Union Conformity of the Deferral Option under the German Section 6 para. (4) AStG in the version of the ATAD Implementation Act
- Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auf die steuerliche Praxis Effects of the EU General Data Protection Regulation on Tax Practice
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Finanzbehörden – Eine Prüfung ausgewählter Anwendungsfälle Cross-border Cooperation Between Tax Authorities - An Examination of Selected Cases
- Relevanz und Zulässigkeit statistikbasierter Prüfungsmethoden im Rahmen der Betriebsprüfung Relevance and Lawfulness of Statistic-Based Audit Methods During the Tax Audit
- Die Effekte vermehrter Offenlegung von Vergütungen The effects of increased compensation disclosures
- Möglichkeiten der BaFin bei der Aufsicht von Finanzdienstleistungsunternehmen Options for the BaFin in the supervision of financial services companies
- Forderungsverzichte durch Gesellschafter nach HGB und IFRS Shareholders' Dept Waiver in the German Commercial Code and IFRS
- Der Zusammenhang zwischen Entlassungen von CEOs und Firmenrisiko: Eine empirische Analyse CEO Dismissals and Firm Risk: An Empirical Analysis
- Die Auswirkungen politischer Tendenzen auf die Finanzberichterstattung von Unternehmen - Empirische Erkenntnisse aus „Gerrymandering“-Praktiken The Effects of Political Tendencies on Financial Reporting Outcomes – Empirical Evidence from Gerrymandering
- Der Zusammenhang zwischen Steuervermeidung und Unternehmensrisiko – Eine empirische Analyse The Relation Between Tax Avoidance and Firm Risk – An Empirical Analysis
- Die Entscheidungsnützlichkeit qualitativer Informationen in Jahresberichten - eine empirische Analyse The decision usefulness of qualitative information in annual reports - an empirical analysis
- Der Einfluss der öffentlichen Wahrnehmung auf die Aktienkurse von Unternehmen - eine empirische Analyse The influence of public perception on the share prices of companies - an empirical analysis
- Erbringen Big-4-Wirtschaftsprüfer eine bessere Abschlussqualität in Deutschland? – Eine empirische Analyse Do Big 4 Auditors Improve Audit Quality in Germany? – An Empirical Analysis
- Sind Gewinnprognosen von Analysten besser als Zeitreihenprognosen? Are Analysts' Earnings Forecasts Superior to Time Series' Forecasts?
- Die Wertrelevanz der Konzernsteuerquote The Value Relevance of GAAP Effective Tax Rates
- Die Entwicklung der Qualität von Ertragsteuerabgrenzungen – Eine Analyse deutscher Unternehmen The Evolution of Income Tax Accrual Quality – An Analysis of German Companies
- Die Wertrelevanz von steuerlichen Verlustvorträgen The Value Relevance of Tax Loss Carry Forwards
- Der Einfluss des Unternehmenslebenszyklus auf die Wertrelevanz der Rechnungslegungsinformationen – Eine kritische Analyse der bestehenden empirischen Literatur Firm Life Cycle and the Value Relevance of Accounting Information – A Critical Analysis of the Existing Empirical Literature
- Der Zusammenhang zwischen Unternehmenslebenszyklus und der Qualität der finanziellen Berichterstattung – Eine kritische Analyse der bestehenden empirischen Literatur The Relationship between Firm Life Cycle and Financial Reporting Quality – A Critical Analysis of the Existing Empirical Literature
- Die Berichterstattung von Pro-Forma Kennzahlen – Ein Deutsch-Amerikanischer Vergleich Reporting of Pro-Forma Measures – A German-American comparison
- Die Berichterstattung von Pro-Forma Kennzahlen in Deutschland – Status Quo The Reporting of Pro-Forma Measures in Germany – Status Quo
- Beeinflusst die Stimmung von Geschäftsberichten das Verhalten von Stakeholdern? Eine empirische Analyse deutscher Unternehmen Does Sentiment in Annual Reports Matter to Stakeholders? An Empirical Analysis of German Firms
- Analysten vs. Algorithmen – wer trifft die besseren Investmententscheidungen? Analysts vs. algorithms - who makes the better investment decisions?
- Steuervermeidung von NGOs – ein empirischer Vergleich zu profitorientierten Unternehmen Tax avoidance of NGOs - an empirical comparison to profit-oriented companies
- Wovon werden Unternehmensbewertungen getrieben - ein Vergleich des Einflusses verschiedener Arten von Nachrichten What’s driving Stock Returns - A Comparison on the Effect of Different News Categories
- Die Imperfektion des Marktes am Beispiel des PEAD The imperfect market or the tale of the PEAD
- Informationsveröffentlichung ungleich Informationsverarbeitung: Aufmerksamkeit von Investoren Does information release equals information processing? Investor attention and its influence
- Die Rolle von Kognitiven Verzerrungen der Analysten für die Genauigkeit des Forecasts – Ein systematischer Literaturüberblick The Role of Cognitive Bias of Analysts for Forecast Accuracy – A sytematic literature review
- Steuervermeidung und Verlustgesellschaften – Eine empirische Untersuchung deutscher Unternehmen Tax Avoidance and Loss Firms – An Empirical Examination of German Companies
- Die Auswirkungen von Analyst Coverage auf die Unternehmenspolitik The impact of analyst coverage on corporate policy
- Die Rolle der Ausschüttungsquote in Unternehmensentscheidungen The role of the payout ratio in corporate decisions
- Die Rolle der Dividendenänderungen als Signal für die zukünftige Unternehmensperformance The role of dividend changes as a signal for future corporate performance
- Kapitalmarktanomalien – gekommen um zu bleiben? Capital market anomalies - come to stay?
- Wo betreiben Unternehmen Ergebnissteuerung? Where Do Firms Manage Their Earnings?
- Die Messung der Qualität von Finanzberichterstattung unter Verwendung textanalytischer Methoden Measuring Financial Reporting Quality – A Textual Analysis Approach
- Die Rolle des Analysten-Coverage-Portfolios für die Gewinnprognose - eine kritische Analyse der bestehenden Literatur The role of the analyst coverage portfolio in earnings forecasting - a critical analysis of the existing literature
- Prognostiziert Profitabilität zukünftige Aktienrenditen? - eine empirische Analyse Does profitability predict future stock returns? - an empirical analysis
- Vermittelt der Zeitpunkt der Offenlegung Informationen über künftige Erträge? Does the timing of disclosure convey information about future earnings?
- Determinanten der Dividendenausschüttungspolitik eines Unternehmens - eine kritische Analyse der bestehenden Literatur Determinants of a company's dividend payout policy - a critical analysis of the existing literature
- Aktienrückkäufe oder Dividenden: Welche Ausschüttungsform schafft mehr Wert für den Investor? Share buybacks or dividends: Which form of distribution creates more value for the investor?
- Warum ziehen Unternehmen Aktienrückkäufe den Dividenden vor? Why do firms choose repurchases over dividends?
- Beeinflussen individuelle Direktoren den Unternehmenswert? Do individual directors impact company value?
- Umwandlungssteuerliche Konsequenzen eines „ungeordneten Brexit“ Tax Consequences of a "No-Deal Brexit" with Regard to Reorganization Tax Issues
- Gewerblich geprägte Personengesellschaften im Abkommensrecht Commercial Partnerships in Tax Treaties
- Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht durch das JStG 2018 Extension of the Limited Tax Liability According to the 2018 Annual Tax Act
- Grenzüberschreitende Umstrukturierungen – Eine Analyse aktueller steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Problemfelder Cross-border Restructuring – An Analysis of Current Problems in Tax Law and Corporate Law
- Dienstleistungsbetriebsstätten – Status quo und aktuelle Entwicklungen Service facilities - status quo and current developments
- Die Steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Deutschland – Eine kritische Analyse An overview and analysis of tax incentives for research and development activities in Germany
- Aktuelle Entwicklungen bei Verrechnungspreisen Current developments regarding transfer prices
- Öffentliches Country-by-Country Reporting in der Europäischen Union – Heilsbringer oder Kostentreiber? Public Country-by-Country Reporting in the European Union – Savior or Cost Driver?
- Umwandlungssteuerliche Konsequenzen eines „ungeordneten Brexit“ Consequences of a "No-Deal Brexit" with Regard to Reorganization Tax Issues
- Grenzüberschreitende Reihengeschäfte und Blockchain-Technologie Cross-Border Chain Transactions and Blockchain Technology
- Ethik des Steuerrechts - Gibt es Grenzen der Steuergestaltung? Ethics of Tax Law - Are there Limits to Tax Planning?
- ESMA Leitlinie zu alternativen Leistungskennzahlen – Ein Überblick ESMA Guideline on Alternative Performance Measures – An Overview
- Das Primary Financial Statement Projekt des IASB – Eine kritische Analyse der aktuellen Entwicklung IASB’s Primary Financial Statement Project – A Critical Analysis of current developments
- Analyse von Alternativen Leistungskennzahlen unter Berücksichtigung der Ziele der Rechnungslegung Analysis of Alternative Performance Measures with regard to the accounting objectives
ARR, conversion-rate und Co. – Controlling für saas-Firmen in Fokus ARR, conversion rate and co. - Controlling for saas companies in focus
- Eine Analyse der Integration von ökologischen und sozialen Aspekten in das Controllingkonzept von Unternehmen An Analysis of the Integration of Ecological and Social Aspects in the Controlling Concept of Companies
- Wertschöpfungsrechnung – Überblick und Anwendungsgebiete Value added statements - overview and application areas
- Der Zusammenhang zwischen qualitativer Berichterstattung und Steuervermeidung im Konzern – Eine kritische Auswertung empirischer Ergebnisse The Association between Qualitative Corporate Disclosure and Tax Avoidance – A Critical Examination of Empirical Results
- Macht der Ton die Musik? Der Zusammenhang von Stimmungen im Geschäftsbericht und den Reaktionen von Stakeholder– Eine kritische Analyse bisheriger Forschungsergebnisse Does the Tone Play the Music? The Association between Sentiment in Annual Reports and Stakeholder Reactions – A Critical Analysis of Current Findings
- Der Einfluss von verschiedenen Unternehmensbewertungsmethoden auf die Jahresberichterstattung The Impact of Different Business Valuation Methods on Annual Reporting
- Die Bedeutung von Conference Calls in der Kapitalmarktforschung The importance of conference calls in capital market research
- Die Kapitalmarktkommunikation in Zeiten der Corona-Krise Capital Market Communication in Times of the Corona Crisis
- Sind aufmerksame Märkte effiziente Märkte? Mangelende Aufmerksamkeit als Treiber von Marktineffizienz Are attentive markets efficient markets? A lack of attention as the driver of market inefficiency
- Der Aufstieg von Meme-Stocks und was sie uns über den Kapitalmarkt verraten The rise of meme stocks and what they tell us about the capital market
- Popularisierung des Aktienhandles und seine Auswirkungen Popularisation of share trading and its effects
- Ad-hoc-Publizität und Insiderrecht in Deutschland Ad-hoc publicity and insider law in Germany
- Der Einfluss der öffentlichen Wahrnehmung auf die Aktienkurse von Unternehmen - eine Analyse bisheriger Forschungsergebnisse The influence of public perception on the share prices of companies - an analysis of previous research
- Quartalsmitteilung vs. Quartalsbericht – Eine kritische Analyse Quarterly Statement vs. Quarterly Report – A Critical Analysis
Allgemeines
Am Fachgebiet Wirtschafts- und Steuerrecht werden laufend Bachelor-, Master- und Seminararbeiten vergeben. In der Regel werden die Themen gemeinsam entwickelt. Eigene Themenvorschläge können berücksichtigt werden, wenn Sie zu den Forschungsschwerpunkten der Professur passen. Interessenten melden sich bitte bei Herrn Prof. Dr. Heribert Anzinger.
Eine Liste mit aktuellen Themenvorschlägen finden Sie thematisch gegliedert unten angefügt. Vergeben werden insbesondere auch interdisziplinäre Arbeiten zur Digitalisierung des Rechts.
Praxiskontakte
Im Austausch mit regionalen und überregionalen Beratungsgesellschaften und Unternehmen können bei Interesse Bachelor-/Masterarbeiten zu aktuellen Fragestellungen aus der Praxis des Unternehmenssteuerrechts vergeben werden. Die Themen sind abhängig von den fachlichen Vorkenntnissen der Bewerber.
Gestaltungshinweise
Arbeitshinweise
Titelblattvorlage Seminararbeit
Titelblattvorlage Bachelorarbeit
Titelblattvorlage Masterarbeit
Bitte beachten Sie auch unsere Datenbank- und Literaturübersicht .
Themenvorschläge
Unternehmenssteuerrecht.
Cloud Computing im deutschen und US-amerikanischen Steuerrecht (M.Sc.)
- Mazur, Taxing the Cloud, California Law Review 103 (2015), S. 1 - 66
Die Besteuerung von Managementbeteiligungen nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs v. 4.10.2016, IX R 43/15 (B.Sc., M.Sc.)
- Schießl, jurisPR-SteuerR 11/2017 Anm. 4
- Tauser, BB 2017, 806-808
Hybride Finanzierungen und nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen nach § 27 KStG
- Diffring, Genussrechte/stille Beteiligungen: Kann ein Nicht-Gesellschafter steuerbilanzielles Eigenkapital „einlegen“, FR 2018, 211 – 219
- Hölscheidt, Das steuerliche Einlagekonto als Haftungsrisiko für den Steuerberater, NWB 2019, 895-903
Die Hinzurechnung von Nutzungsentgelten im Gewerbesteuerrecht am Beispiel... (B.Sc., M.Sc.)
- BFH v. 18.8.2015, I R 43/14
- Cech/Püschel, Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, Ubg 2015, 645 – 652
- Klein, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelleistungen bei Reiseveranstaltern
Die Ertragsbesteuerung der Hochschulen im europäischen Beihilferecht (B.Sc., M.Sc.)
- Schiffers, Hochschulbesteuerung: Steuerliche Implikationen der Trennungsrechnung nach EU-Beihilfenrecht, DStZ 2015, 271-280
Die steuerliche Berücksichtigung von Kartellbußen (B.Sc., M.Sc.)
- Krüger, Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kartellbußen – ungeklärte Fragen?, DStR 2016, 895 - 901
Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG für grundstücksverwaltende Unternehmen
Die bloße Vermietung von Immobilien durch eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter nur natürliche Personen sind, begründet grundsätzlich keine Gewerbesteuerpflicht. Das ist anders bei gewerblich geprägten Personengesellschaften und bei Kapitalgesellschaften. Insbesondere Immobilienfonds können danach von der Gewerbesteuerpflicht betroffen sein. Für diese enthält § 9 Abs. 1 GewStG eine Sonderregelung: Bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten, wird der Gewerbeertrag nach § 9 Abs. 1 S. 2 GewStG auf Antrag um denjenigen Teil gekürzt, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Ziel dieser Regelung ist es, Gesellschaften, die aufgrund ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig sind, mit Einzelunternehmern und Personengesellschaften gleichzustellen, die mit der Grundstücksverwaltung eine rein vermögensverwaltende, nicht gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausüben. Diese für Immobilienfonds bedeutsame Regelung hat in jüngerer Zeit neue Auslegungsfragen aufgeworfen, die im Rahmen einer Bachelor-, oder Masterarbeit diskutiert werden sollen. Zum Thema: BFH v. 19.10.2010 – I R 67/09; Schmid/Mertgen, FR 2011, 468.
Eigenkapitalanforderungen der Kapitaladäquanzverordnung und Ergebnisabführungsvertrag zur Begründung einer steuerlichen Organschaft
Nach Art. 28 der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Directive, CRR) gelten Kapitalinstrumente nur dann als Instrumente des harten Kernkapitals, wenn die für das Instrument geltenden Bestimmungen keine Ausschüttungspflicht vorsehen. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG setzt eine steuerliche Organschaft voraus, dass das Unternehmen sich in einem Ergebnisabführungsvertrag (EAV) verpflichtet, seinen ganzen Gewinn an ein einziges anderes Unternehmen abzuführen. Davon regelt § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Ausnahmen für Gewinnrücklagen.
In einer Masterarbeit sollen das Verhältnis der Eigenkapitaldefinitionen der CRR und des HGB strukturiert, der Meinungsstand über die Anforderungen an das Harte Kernkapital nach der CRR und die Anforderungen an die Durchführung eines EAV kritisch aufgearbeitet und Gestaltungsvorschläge zur Einhaltung der Kapitalanforderungen in einem Organschaftsverhältnis entwickelt werden.
Ergebnisabführungsvertrag zur Begründung einer steuerlichen Organschaft und Ausschüttungssperren nach §§ 253 Abs. 6 Satz 2 und 268 Abs. 8 HGB
Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG setzt eine steuerliche Organschaft voraus, dass das Unternehmen sich in einem Ergebnisabführungsvertrag (EAV} verpflichtet, seinen ganzen Gewinn an ein einziges anderes Unternehmen abzuführen. Davon regelt § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Ausnahmen für Gewinnrücklagen. Die Vorschriften der §§ 253 Abs. 6 Satz 2 und 268 Abs. 8 HGB verbieten Ausschüttungen, wenn sie aus Gewinn stammen, die entstanden sind, wenn der für den Ansatz der Pensionsrückstellungen maßgebliche durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren herangezogen wird und nicht der maßgebliche durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren oder das handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht für bestimmte selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch genommen wurde. In einer Masterarbeit sollen die Anforderungen an die Durchführung eines EAV herausgearbeitet, das Wesen der handelsrechtlichen Ausschüttungssperren mit dem Meinungsstand im Schrifttum erörtert und Lösungsvorschläge für die Gestaltungspraxis und den Gesetzgeber erarbeitet werden.
Verlustvortragsbeschränkungen nach einem maßgeblichen Eigentümerwechsel – verfassungsrechtliche Einordnung und rechtsvergleichende Untersuchung für ausgewählte europäische Staaten
Nach § 10 d EStG können Verluste eines Wirtschaftsjahres in zukünftige Wirtschaftsjahre übertragen und dort steuermindernd mit Gewinnen verrechnet werden (Verlustabzug). Der Verlustvortrag stellt ein Steuerguthaben dar, das in der Handelsbilanz nach HGB und IFRS als Vermögensgegenstand aktiviert werden kann (Aktive latente Steuern). Der Verlustvortrag verfällt bei Körperschaften nach § 8 c Abs. 1 Satz 1 KStG teilweise, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals übertragen werden. Er verfällt nach § 8 c Abs. 1 Satz 2 KStG vollständig, wenn im gleichen Zeitraum mehr als 50 % der Anteile übertragen werden. Mit Beschluss vom 29.3.2017 hat das Bundesverfassungsgericht § 8c Satz 1 KStG für verfassungswidrig erklärt. Das FG Hamburg hat dem BVerfG mit Beschluss vom 29.8.2017 – 2 K 245/17 die Frage der Vereinbarkeit des § 8c Abs. 1 Satz 2 mit dem Grundgesetz vorgelegt. In einer Bachelor-, oder Masterarbeit sollen die Verlustvortragsbeschränkungen nach einem maßgeblichen Eigentümerwechsel verfassungsrechtlich eingeordnet und für ausgewählte europäische Staaten untersucht und Systemzusammenhänge herausgearbeitet werden.
Zum Thema: Tiedchen, Der Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach der Entscheidung des BVerfG zu § 8c KStG, StuW 2019, 173; Drüen, DStR 2011, 289.
Verluste aus Wertpapiersicherungsgeschäften im Kontext der §§ 5 Abs. 1a EStG und 8b Abs. 2, 3 KStG
Nach § 8b KStG sind Veräußerungsgewinne und Dividendenerträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften steuerfrei. Umgekehrt bleiben Veräußerungsverluste aus solchen Beteiligungen steuerlich unberücksichtigt. Werden Sicherungsgeschäfte auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bezogen, stellt sich die Frage, wie Verluste aus diesen Sicherungsgeschäften zu behandeln sind. Nach § 8b Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 KStG sind laufende Verluste im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften steuermindernd zu berücksichtigen, nicht aber die Kosten der Anschaffung und Veräußerung von solchen Beteiligungen. Nach § 5 Abs. 1a EStG sind Veräußerungserlöse und Veräußerungsgewinne in der Bilanz zu verrechnen, wenn diese Geschäfte als Bewertungseinheiten iSd § 254 HGB zu qualifizieren sind. Aus diesen Normen hat die Rechtsprechung unterschiedliche und auf den ersten Blick widersprüchliche Schlussfolgerungen für die steuerliche Behandlung von Sicherungsgeschäften gezogen. In einer Bachelor- oder Masterarbeit soll ausgehend von dieser Rechtsprechung der Weg zur gesetzmäßigen Behandlung von Sicherungsgeschäften gewiesen werden. Zum Thema: Rödder/Schumacher, DStR 2018, 705-709; Helios/Niedrig, DStR 2012, 1331; Häuselmann/Wagner, BB 2002, 2170; FG Düsseldorf vom 12.06.2012 - 6 K 2435/09 K; vom 13.12.2011 – 6K 1209/09 F; BMF vom 25.08.2010 „Schreiben betr. steuerliche Gewinnermittlung bei der Bildung von Bewertungseinheiten (§ 5 Abs. 1 a Satz 2 EStG)“; OFD Rheinland vom 11.03.2011 „Verfügung betr. Anwendung von Regelungen des steuerlichen Bewertungsvorbehalts und spezialgesetzlicher Normen, Bildung von Bewertungseinheiten“.
Ausgleichs- und Einlagenmodell bei Minder- und Mehrabführungen im körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organkreis. Rechtliche Analyse und Fallstudien nach der Neuregelung der §§ 14 Abs. 4 und 27 Abs. 6 KStG durch das KöMoG 2021 (M.Sc.) Das deutsche Ertragsteuerrecht kennt keine Konzernbesteuerung im engeren Sinne, sondern nur eine Einkommenszurechnung im Rahmen der steuerlichen Organschaft nach den §§ 14 ff. KStG. Mehr- und Minderabführungen bestehen, wenn die steuerliche Einkommenszurechnung von der handelsrechtlichen Gewinnabführung abweicht. Diese Abweichungen werden in der Praxis in einer Ausgleichspostenbuchführung dokumentiert. Sie muss sicherstellen, dass Gewinne nicht zweimal bei der Besteuerung erfasst werden. Dazu hat der Gesetzgeber mit dem KöMoG eine Neuregelung im Einlagenmodell geschaffen, die Schrifttum kritisch diskutiert wurde. Im Rahmen einer Masterarbeit sollen das Ausgleichs- und das EInlagenmodell in ihren verschiedenen Ausprägungen dargestellt, kritisch gewürdigt und die Steuerbelastungswirkungen der Neuregelung in verschiedenen Fallkonstellationen beispielhaft aufgezeigt und berechnet werden. Literaturhinweise: Leucht/Jesic, Mehr- und Minderabführungen in der Organschaft – Eine kritische Betrachtung der Einlagelösung des KöMoG, FR 2021, 934 - 939
Handels-, Kapitalmarkt- und Steuerbilanzrecht
Bilanzierung und Betriebsausgabenabzug von Fondsetablierungskosten bei modellhaften Gestaltungen
- BFH v. 26.4.2018 – IV R 33/15
- Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 8.5.2019, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, S. 91 - 93
Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften im Handels- und Steuerbilanzrecht (M.Sc.)
- Ley, kösdi 2016, 19800
(Nicht-) Bilanzierung schwebender Geschäfte im Handels- und Steuerbilanzrecht (B.Sc. / M.Sc.)
- Kolbe, StuB 2017, 12
- BFH vom 25.05.2016 - I R 17/15
Bilanzierungshilfen im Handels- und Steuerbilanzrecht (M.Sc.)
Genussrechte und stille Beteiligungen im deutschen und österreichischen Handelsbilanzrecht – Gleiches Recht unterschiedliche Auslegungsstandards?
- Österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision, Stellungnahme zu: Bilanzierung von Genussrechten und von Hybridkapital vom 23. Juli 1997
- Institut der Wirtschaftsprüfer, HFA 1/1994: Zur Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (Ergänzung 1998)
Vergleich der Definitions- und ansatzkritieren für Vermögenswerte im Entwurf des Rahmenkonzepts des IASB (ED/2015/3), für handelsrechtliche Vermögensgegenstände und steuerrechtliche Wirtschaftsgüter (B.Sc., M.Sc.)
- Dehmel, Aktuelle Entwicklungen bei den Definitions- und Ansatzkrieterien für Vermögenswerte im Conceptual-Framework-Projekt des IASB, BB 2015, 1770-1775
Gesamthands- und Ergänzungsbilanzen beim Erwerb von Anteilen an Personengesellschaften im Handels- und Steuerbilanzrecht (M.Sc.)
- Atilgan, Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften in der Handels- und Steuerbilanz, StuB 2019, 137-143
- Wichmann, Erstellung und Fortentwicklung der Ergänzungsbilanz – zugleich Anmerkungen zum Urteil des BFH vom 20.11.2014, DStZ 2018, 584-592
- BFH v. 20.11.2014, IV R 1/11
- Eckl, Grundsatz der Einheitlichkeit der Gesellschaftsbilanz gilt nicht für eine anlässlich eines Anteilserwerbs gebildete positive Ergänzungsbilanz, BB 2015, 562
- Schulze-Osterloh, Handelsrechtliche Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter einer Personengesellschaft, ZGR 1991, 488 – 516
Die Unterteilung und Bedeutung der Gesellschafterkonten in der Handels- und Steuerbilanz der Personengesellschaft (B.Sc., M.Sc.)
- BFH v. 29.7.2015, IV R 15/14 und BFH v. 4.2.2016, IV R 46/12
- Huber, Gesellschafterkonten in der Personengesellschaft, ZGR 1988, S. 1 - 103
Immaterielle Werte in der Kapitalmarkt-, Handels- und Steuerbilanz: Ein Fallstudienvergleich der Ansatzvorschriften und ihrer Interpretation nach IAS 38, DRS 24 und dem Meinungsstand im Steuerrecht (B.Sc., M.Sc.)
Revenue Recognition und Umsatzrealisation von Teilleistungen nach IFRS 15 und in der Handels- und Steuerbilanz nach der Entscheidung des BFH v. 14.05.2014, VIII R 25/11 und dem BMF-Schreiben v. 15.03.2016, BStBl. l 2016, 542 (B.Sc., M.Sc.)
- Hofmanns Streiflichter, StuB 2015, 649 f.
- Marx, Grundsätze der Gewinnrealisation im Handels- und Steuerbilanzrecht, StuB 2016, 327-333
Substance over Form und wirtschaftliche Betrachtungsweise im deutschen und im US-amerikanischen Ertragsteuerrecht: Ein Fallstudienvergleich (M.Sc.)
- Hariton, David P., When and How Should the Economic Substance Doctrine Be Applied?. Tax Law Review, Vol. 59, No. 4, 2007
- O'Reilly, Terrance, Economics & Economic Substance (April 24, 2009). Florida Tax Review, Vol. 9, p. 755, 2010
- Wells, Bret, Economic Substance Doctrine: How Codification Changes Decided Cases (November 18, 2010). Florida Tax Review, Vol. 10, p. 411, 2010
- Crezelius, Bilanzsteuerrecht zwischen rechtlicher und wirtschaftlicher Betrachtungsweise, Festgabe für Heinrich List zum 100. Geburtstag am 15. März 2015, 54 – 65
- Florstedt/Wüstemann/Wüstemann, Wirtschaftliche Betrachtungsweise und europäische Bilanzsteuerrechtsordnung, StuW 2015, 374 - 385
Die Umsetzung der Jahresabschlussrichtlinie 2013 in Deutschland (BilRuG) und Österreich (RÄG) - Ein Rechtsvergleich (B.Sc.)
- Arbeitskreis Bilanzrecht Hochschullehrer Rechtswissenschaft, Stellungnahme zum BilRuG-RefE, BB 2014, 2731-2735
- RWZ Heft 7-8/2015
Beurteilung des neuen Entwurfs des IDW (vorläufige Stellungnahme) zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums – IDW ERS HFA 13
Das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) hat 2006 einen Entwurf zur handelsbilanziellen Behandlung des Übergangs von wirtschaftlichem Eigentum herausgegeben. Dabei werden neben sog. „sale and buy back“-Geschäften auch solche Geschäfte untersucht, bei denen zwar das rechtliche Eigentum dauerhaft übergeht, aber vertragliche Nebenabreden eventuell auch hier den Übergang von wirtschaftlichem Eigentum verhindern (z.B. Nießbrauch oder „sale and lease back“). Im Übrigen geht die Stellungnahme noch auf Besonderheiten bei der Gestaltung o.g. Geschäfte mit Beteiligung von Personen- und / oder Kapitalgesellschaften ein. In der Praxis sind in neuerer Zeit vielfach Gestaltungen zu beobachten, bei der Vermögensgegenstände veräußert und zu einem späteren Zeitpunkt, z.T. nach sehr kurzer Zeit oder sogar parallel mit Veräußerung, zurück erworben („sale and buy back“). Ziel solcher Geschäfte ist es in der Regel eine „beautyfication“ der Bilanz durch Heben von stillen Reserven. Problematisch sind solche Geschäfte insbesondere dann, wenn Veräußerung und Rückkauf gleichzeitig abgeschlossen werden. Dann stellt sich nämlich die Frage, ob neben dem rechtlichen auch das wirtschaftliche Eigentum vom Veräußerer jeweils auf den Erwerber übergegangen ist. Sollte nämlich das wirtschaftliche Eigentum nicht mit übergegangen sein, hätte auch kein Abgang aus der Bilanz inklusive Hebung der stillen Reserven erfolgen dürfen. Eine Bachelor- oder Masterarbeit soll sich mit dem Problemkreis des wirtschaftlichen Eigentums bei den genannten „sale and buy back“-Geschäften sowie Geschäften, bei denen das rechtliche Eigentum - unter Zurückbehaltung eigentumstypischer Rechte - dauerhaft übergeht, beschäftigen. Dabei soll der Stellungnahmenentwurf des IDW sowie die Stellungnahmen zu diesem Entwurf kritisch ausgewertet werden. Zum Thema: IDW ERS HFA 13; Stellungnahmen zum Entwurf auf www.idw.de/idw/portal/n281334/n281114/n414788/index.jsp ; Koenig, in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Auflage 2009, § 39 Rn 14 ff.
Steuerliche Passivierungsverbote bei Anschaffungsvorgängen
Im steuerlichen Bilanzrecht richtet sich die Bilanzierung im Ausgangspunkt nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, also nach Handelsrecht. Jedoch enthält das Steuerrecht gesetzliche Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, die zu einer eingeschränkten Berücksichtigung des Imparitätsprinzips in der Steuerbilanz (Ansatzverbote) führen. In der Praxis besonders bedeutsam sind die Rückstellungsverbote in § 5 Abs. 4a und 4b EStG oder die Einschränkungen für die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in § 6a EStG. Umstritten ist, ob diese Passivierungsverbote auch für, etwa im Rahmen eines Unternehmenskaufs (Asset Deal), erworbene bzw. übernommene Rückstellungen gelten. Wenn also z.B. ein gesamtes Unternehmen erworben wird und bezüglich des Kaufpreises Abschläge im Hinblick auf die drohenden Kosten, die handelsrechtlich zur Rückstellungsbildung führen, gemacht werden. Sollten dann die steuerlichen Ansatzverbote nicht gelten, würden für die Praxis enorme Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet; so könnten etwa konzerninterne Umstrukturierungen die Passivierungsverbote aushebeln. Um dies zu verhindern, hat der Bundesrat eine Neureglung in §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG vorgeschlagen, die inzwischen Gesetzeskraft besitzt und für Wirtschaftsjahre, die nach dem 28.11.2013 enden zur Anwendung kommt (§ 52 Abs. 21c EStG). In einer Bachelor- oder Masterarbeit sollen die steuerlichen Folgen von Anschaffungsvorgängen für Passivierungsverbote beim Veräußerer und beim Erwerber - unter Berücksichtigung der Neuregelung in §§ 4 f, 5 Abs. 7 EStG - untersucht werden. Dabei soll auch die angesprochene Neuregelung kritisch auf ihre Praxistauglichkeit untersucht werden. Zum Thema: BFH vom 16.12.2009 – I R 102/08; BFH vom 14.12.2011 – I R 72/10; BFH vom 26.04.2012 – IV R 43/09; BFH vom 12.12.2012 – I R 28/11 und I R 69/11; BMF vom 24.06.2011; Prinz, Ubg 2013, 57; Prinz/Schlotter, FR 2012, 779; Prinz, FR 2012, 407; Siegel, FR 2012, 388; Bareis, FR 2012, 385; Geberath/Höhn, DB 2013, 1192; Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz), BR-Drucks. 663/12 (Beschluss); AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) vom 18.12.2013, BGBl. I 2013, 4318; Riedel, FR 2014, 6.
Steuerliche Passivierungsverbote bei Anschaffungsvorgängen und ihr Verhältnis zum Umwandlungssteuerrecht
Nach der Auffassung des BMF führt eine Umwandlung zum gemeinen Wert zum Ansatz des gemeinen Wertes aller Wirtschaftsgüter. Dies führt dazu, dass etwa § 5 Abs. 2 EStG (Aktivierungsverbot) oder § 5 Abs. 4a EStG (Passivierungsverbot) beim übernehmenden Rechtsträger (zunächst) in der neu zu erstellenden Eröffnungsbilanz nicht eingreifen. Allerdings soll in der Folge diesen Verboten doch noch zur Anwendung verholfen werden, indem z.B. bei Passivierungsverboten die jeweilige Passivposten gewinnerhöhend aufzulösen sein sollen (Rn. 04.16 Umwandlungssteuererlass). Eine Bachelor- oder Masterarbeit soll die Verwaltungsauffassung zu Aktivierungs- und Passivierungsverboten im neuen Umwandlungssteuererlass aufzeigen und sich mit ihr kritisch unter Heranziehung der Literatur auseinandersetzen. Im Übrigen soll auf die Neuregelung der §§ 4f, 5 Abs. 7 EStG und ihr Verhältnis zum Umwandlungssteuerrecht eingegangen werden. Zum Thema: Schreiben betreffend der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes idF des SEStG (Umwandlungssteuererlass) vom 11.11.2011 (BStBl. I 2011, 1314); FGS/BDI (Hrsg.), Der Umwandlungssteuer-Erlass 2011, ISBN 978-3-08-365000-3; AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) vom 18.12.2013, BGBl. I 2013, 4318; Riedel, FR 2014, 6.
Die Regelung des § 5b EStG und ihr Einfluss auf die steuerrechtliche Buchführung und Bilanzierung
Durch die Neuregelung des § 5b EStG stellen sich vielfältig neue Fragen, mit denen sich eine Bachelor-/Masterarbeit auseinandersetzen soll. Beispielsweise sind dies: Ergibt sich aus der Neuregelung eine Art neue Maßgeblichkeit, da von der Finanzverwaltung bestimmte Pflichtfelder vorgegeben sind? Welchen Einfluss hat die Neuregelung auf außerbilanzielle Korrekturen? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Regelung des § 60 EStDV (insbesondere § 60 Abs. 3 EStDV) durch die Einführung von § 5b EStG? Zum Thema: KPMG, E-Bilanz, 2012; Ebner/Stolz/Mönning/Bachem, E-Bilanz, 2013.
Die Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission vom 25.10.2016 für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu den Vorschlägen der Stiftung Marktwirtschaft für ein eigenständiges Bilanzsteuerrecht
Bereits im Jahr 2006 hat die Kommission Steuergesetzbuch der Stiftung Marktwirtschaft einen Gesetzgebungsvorschlag für ein eigenständiges Steuerbilanzrecht vorgelegt. Dieser ältere Vorschlag soll hinsichtlich seiner Strukturelemente im Rahmen einer Studien-, Master- oder Diplomarbeit mit den Gewinnermittlungsregeln nach dem jüngsten Vorschlag der EU-Kommission für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) verglichen werden (www.stiftung-marktwirtschaft.de - Kommission „Steuergesetzbuch“).
Zum Thema: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/company-tax/common-consolidated-corporate-tax-base-ccctb_de ; www.stiftung-marktwirtschaft.de.
Die Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission vom 25.10.2016 für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu ausgewählten Aspekten des Bilanzsteuerrechts
Im Jahr 2016 hat die Europäische Kommission einen zweiten Richtlinienentwurf zu einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) vorgelegt. Dieser Vorschlag soll hinsichtlich seiner Strukturelemente und einiger ausgewählter Aspekte im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit mit den Gewinnermittlungsregeln des Einkommenssteuergesetzes verglichen werden.Zum Thema: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/company-tax/common-consolidated-corporate-tax-base-ccctb_de
Die Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission vom 25.10.2016 für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu den Vorschlägen der Kommission Bundessteuergesetzbuch für eine eigenständige Gewinnermittlung nach einer Bilanzordnungsverordnung
Im Sommer 2011 hat die von Paul Kirchhof geleitete Kommission Bundessteuergesetzbuch einen Vorschlag für ein eigenständiges steuerliches Gewinnermittlungssystem vorgelegt. Im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit soll dieser Vorschlag mit den Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission vom 25.10.2016 für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage verglichen und gewürdigt werden. Zum Thema: Spengel, Ubg 2012, 256-262, P. Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, Heidelberg 2011.
Die Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission vom 25.10.2016 für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu den Gewinnermittlungsregeln nach IAS/IFRS
Im Vorfeld des Richtlinienvorschlages der EU-Kommission für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) ist intensiv diskutiert worden, inwieweit eine Anknüpfung an die IAS/IFRS erfolgen soll. Der jüngste Vorschlag sieht keine Maßgeblichkeit der IAS/IFRS vor, nimmt diese aber als Ausgangspunkt für die Entwicklung der Bilanzierungsregeln. In einer Bachelor- oder Masterarbeit sollen die Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienentwurfs vom Oktober 2016 mit den Gewinnermittlungsregeln der IAS/IFRS in ihren Strukturelementen verglichen werden. Zum Thema: Herzig, DB 2011, 2053.
Der subjektive Fehlerbegriff bei der Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG
Wegen des Grundsatzes des Bilanzzusammenhanges müssen die Ansätze in der Eröffnungsbilanz eines Wirtschaftsjahres mit den Ansätzen in der Schlussbilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres übereinstimmen. Dieser Grundsatz wird jedoch durch § 4 Abs. 2 EStG durchbrochen, der neben der Bilanzberichtigung auch die Bilanzänderung erfasst. Nicht abschließend geklärt ist bisher die Frage, was unter dem Tatbestandsmerkmal „soweit sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Befolgung der Vorschriften dieses Gesetzes nicht entspricht“ (sog. Fehlerbegriff) zu verstehen ist. Reicht es aus, wenn die Bilanz gegen geltendes Recht verstößt, also objektiv fehlerhaft ist? Oder muss darüber hinaus der Steuerpflichtige die objektive Fehlerhaftigkeit unter Berücksichtigung der Erkenntnismöglichkeiten eines ordentlichen Kaufmannes im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung auch hätte erkennen können, d.h. muss die Bilanz auch nach subjektiver Sicht des Steuerpflichtigen fehlerhaft sein? Zum Thema: BFH v. 7. 4. 2010, I R 77/08, BStBl II 2010, 739, DStR 2010, 1015; Stapperfend, Bilanzberichtigung und Bindung der Finanzverwaltung an die eingereichte Bilanz – Subjektiver Fehlerbegriff auf dem Prüfstand, IFSt-Schrift Nr. 464, 2010; Stapperfend, DStR 2010, 216.
Die Darstellung verdeckter Vermögensverlagerungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Die verdeckte Vermögensverlagerung stellt das handelsrechtliche „Gegenstück“ zur steuerrechtlichen verdeckten Gewinnausschüttung dar. Nicht abschließend geklärt ist, ob gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge, wie z.B. Kauf eines Vermögensgegenstandes zu überhöhtem Preis vom Anteilseigner, als handelsgeschäftlich veranlasst (Verbindlichkeit/Aufwand bzw. Forderung/Ertrag) oder als Ergebnisverwendung im Jahresabschluss auszuweisen sind (Entnahmen bzw. Einlagen – Buchung über die Eigenkapitalkonten). Eine Bachelor-/Masterarbeit soll das Institut der verdeckten Vermögensverlagerung darstellen und sich mit der Frage des Ausweises im handelsrechtlichen Jahresabschluss auseinandersetzen. Zum Thema: Kommentare zum AktG, GmbHG, HGB; Karkmann, Die Zweistufige Gewinnermittlung unter besonderer Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttung, 2011, S. 145 ff.; Schulze-Osterloh, Festschrift für Herbert Brönner, 2000, S. 377 ff.; Wiener, Entnahmen im Jahresabschluß der Personengesellschaften, 1997, S. 175 ff.; Fiedler, BB 1995, 1341 ff.; Siegel, BB 1995, 2207 ff.; Reiß, StuW 2003, 21 ff.; Reiß, StuW 1996, 348 ff.; Reiß, StuW 1992, 233 ff.; zu Berichtspflichten Niehus, DStR 2008, 2280; Schmitt/Stürke, in HdJ, 55. Lieferung Oktober 2012, Band 4, Abteilung VI Nr. 3.
„Ergänzungsbilanzen“ in der handelsrechtlichen Rechnungslegung
Steuerrechtlich sind sog. Ergänzungsbilanzen allgemein anerkannt. Sie werden bei Personengesellschaften „eingesetzt“, um stille Reserven nur einem oder mehreren – aber nicht allen – Gesellschaftern zuzurechnen. Von Bedeutung sind die Ergänzungsbilanzen insbesondere auch im Umwandlungssteuerrecht, da teilweise nur durch die Erstellung einer Ergänzungsbilanz die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden kann. Die Möglichkeit von Ergänzungsbilanzen wird dagegen im Handelsrecht so gut wie gar nicht diskutiert. Demnach sollen dort bei einem Gesellschafterwechsel die durch diesen aufgedeckten stillen Reserven entweder allen Gesellschafter zugeordnet werden oder gar nicht aufgedeckt werden. Eine Bachelor-/Masterarbeit soll die Möglichkeit der Bildung von Ergänzungsbilanzen untersuchen. Sie soll außerdem darauf eingehen, ob eine Personengesellschaft wie im Steuerrecht ebenfalls als transparent betrachtet wird oder ob von einer Intransparenz ausgegangen wird. Bei einer Intransparenz ließe sich die Nichtaufdeckung stiller Reserven möglicherweise durch einen Vergleich mit der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen rechtfertigen. Zum Thema: Regniet, Ergänzungsbilanzen bei der Personengesellschaft, 1990; Mathiak, in Steuerberater-Jahrbuch 1986/87, S. 79, 106; Schulze-Osterloh, ZGR 1991, 488 ff.; IDW HFA 1/76, Wpg 1976, 114 ff.; IDW RS HFA 7, Stand: 06.02.2012, Rz. 59.
Die Bilanzierung latenter Steuern in der Handelsbilanz am Beispiel der Rücklagen nach §§ 6b und 7g EStG
Im handelsrechtlichen Schrifttum herrscht Uneinigkeit darüber, ob sog. latente Steuern gemäß § 274 Abs. 1 HGB in der Handelsbilanz allein für abweichende Bilanzansätze in der Handels- und Steuerbilanz gebildet werden müssen oder für jegliche steuerliche Korrekturen (auch außerbilanzielle Korrekturen). Eine Bachelor-/Masterarbeit soll die Reglung zur Bilanzierung latenter Steuern darstellen und sich mit der o.g. Problematik auseinandersetzen. Hier bietet sich eine Erörterung anhand der Rücklagen nach §§ 6b und 7g EStG an. Zum Thema: IDW RS HFA 7.23, Wpg FN 3/2012, S. 189 ff.; Weidmann, DStR 2011, 2108.
Die „Korrektur“ der Handelsbilanz
Immer wieder „schleichen“ sich in handelsrechtliche Bilanzen Fehler ein. Durch einen Bilanzierungsfehler wird die handelsrechtliche Bilanz verfälscht und so die Anteilseigner oder die Gläubiger bevor- bzw. benachteiligt Erfolg wird zu hoch oder zu niedrig ausgewiesen und damit Anteilseigner zu hohe oder zu niedrige Erfolgsbeteiligungen zugewiesen; dadurch verfälschen sich u.a. auch die Kapitalrücklagen, die als „Haftungsfond“ für die Gläubiger zur Verfügung stehen. In der Praxis besteht demnach ein Interesse daran, die Handelsbilanz nach Aufstellung noch „korrigieren“ zu können. Möglicherweise ergibt sich sogar eine rechtliche Verpflichtung zur „Korrektur“ oder in Fällen der Nichtigkeit (schwerwiegende Bilanzierungsfehler, vgl. etwa § 256 AktG) zur „Neuaufstellung“ der Bilanz. Eine Bachelor-/Masterarbeit soll die verschiedenen Fehlertypen der Handelsbilanz darstellen (Fehler, die zur Nichtigkeit führen und solchen, die die Existenz der Handelsbilanz unberührt lassen) und die Möglichkeit zur „Änderung“ / „Korrektur“ der Handelsbilanz aufzeigen. Diesbezüglich sollen die Korrektur einer Handelsbilanz mit o.a. Fehlern ebenso wie die Korrektur einer fehlerfreien Handelsbilanz behandelt bzw. verglichen werden. Hierbei sind auch mögliche gesellschaftsrechtliche Fragen („Bestätigung“ der „neuen“ Handelsbilanz bzw. „Rücknahme“ der „alten“ Handelsbilanz durch den Einzelunternehmer, die Gesellschafter bei einer Personengesellschaft, die Gesellschaftsversammlung bei einer GmbH, die Hauptversammlung bei der AG oder die jeweils vergleichbaren Organe bei anderen Gesellschaftsformen) berücksichtigt werden. Zum Thema: IDW RS HFA 6, FN-IDW 2007, S. 265; Kaiser, Berichtigung und Änderung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, 2000; Jungius/Schmidt, DB 2012, 1697 ff.; 1761 ff.; Stapperfend, in Hermann/Heuer/Raupach, § 4 Rn 372 ff.
Die Rechnungslegung von Stiftungen nach IDW RS HFA 5 / Die Rechnungslegung von Vereinen IDW RS HFA 14
Nach den neuen Rechnungslegungsstandards des Hauptfachausschusses des IDW wird Stiftungen, die keine Unternehmensstiftung sind oder unter das Publizitätsgesetz fallen, sowie Vereinen, die kein Handelsgewerbe iSv § 1 HGB betreiben oder unter das Publizitätsgesetz fallen, eine Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen empfohlen. Eine Bachelor- / Masterarbeit soll sich mit einem der neuen oder beiden Rechnungslegungsstandards auseinandersetzen und ggf. mögliche weitere Rechnungslegungsmöglichkeiten neben der kaufmännischen Buchführung und Bilanzierung aufzeigen (z.B. modifizierte Einnahme-Ausgaben-Rechnung). Zum Thema: IDW RS HFA 5 vom 06.12.2013, IDW-FN 1/2014, S. 61; IDW RS HFA 14 vom 06.12.2013, IDW-FN 1/2014, S. 75; Hüttemann, DB 2013, 1561.
Rechnungslegungszwecke im Systemwettbewerb – Unterscheiden sich die Rechnungslegungszwecke der IFRS und des deutschen Handelsbilanzrechts nach der Reform durch das BilMoG wirklich noch?
Mit dem am 28.05.2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist das deutsche Handelsbilanzrecht umfassend reformiert worden. Ein Ziel des Gesetzgebers war es die Informationsfunktion der Handelsbilanz zu stärken und das deutsche Handelsbilanzrecht damit als nationale Alternative zu den IAS/IFRS zu etablieren. Parallel hierzu sind das Framework zu den IAS/IFRS fortentwickelt und die Zwecke der International Financial Reporting Standards reformiert worden. Im Rahmen einer Studien-, Master- oder Diplomarbeit sollen die Zwecke des deutschen Handelsbilanzrechts und der IAS/IFRS jenseits geläufiger Schlagwörter ausgehend induktiv aus den systemtragenden Prinzipien abgeleitet und vergleichend gewürdigt werden. Zum Thema: Böcking/Gros, DStR 2007, 2339; Herzig, in Festschrift für Schaumberg (2009), S. 751 ff; Ders., in Küting/Weber, Wertorientierte Konzernführung (2000), S. 57 ff.; Kahle/Günter, StuW 2012, 43; Mayr, DStJG 2010, 327.
Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung bei Vereinen und Stiftungen - Eine rechtliche und empirische Untersuchung (M.Sc.) Stiftungen sind grundsätzlich weder gesetzlich bilanzierungs-, noch prüfungs- oder offenlegungspflichtig. Verpflichtet sind sie nur aus der Satzung. Im Rahmen einer Masterarbeit soll einerseits der Frage nachgegangen werden, wie weit die Befugnis zur Satzungsgestaltung reicht und welche Mindestanforderungen an die Rechnungslegung bei Stiftungen zu stellen sind und andererseits empirisch untersucht werden, welche Formen der Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung in der Stiftungspraxis anztreffen sind. Literaturhinweise: Berndt/Nordhoff, Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen, 2. Aufl. 2021; Berndt, Öffentliche Hand, besondere Branchen und Non-Profits: Rechnungslegung und Prüfung bei kommunalen Unternehmen, 2019
Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz - Eine Bestandsaufnahme der Ansatz- und Bewertungsregeln in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (M.Sc.)
Umwandlungssteuerrecht
Die Neuregelungen der §§ 20, 21, 24 UmwStG und die gesetzliche Beschränkung von Gegenleistungen
- Korn, kösdi 2016, 19862
- Richter, DStR 2016, 840
- Ott, StuB 2015, 909
- Bilitewski/Heinemann, Ubg 2015, 513
Umwandlungssteuerliche Probleme des Teilbetriebsbegriffs der Verwaltung
Steuerrechtlich können Umwandlungen bis zu acht Monate rückwirkend erfolgen. Nach bisheriger Verwaltungsauffassung war es ausreichend, wenn ein Teilbetrieb zu diesem Zeitpunkt vorlag. Neuerdings nimmt das BMF allerdings an, dass die Teilbetriebsvoraussetzungen bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag vorliegen müssen (Rn. 02.14, 15.03, 20.06, 24.03 Umwandlungssteuererlass – „Teilbetrieb im Aufbau“ nicht mehr ausreichend). Im Übrigen wird von Seiten der Exekutive nunmehr für das Vorliegen eines Teilbetriebs verlangt, dass diesem „alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen sowie […] nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zuordenbaren Wirtschaftsgüter“ (Rn. 15.07 Umwandlungssteuererlass). Was allerdings unter „zuordenbaren Wirtschaftsgütern“ zu verstehen ist, ist unklar. Diese Unklarheit kann letztlich zu enormen Steuerbelastungen führen, wenn statt des gewünschten Buchwertansatzes wegen Nichterfüllung dieser Voraussetzung der gemeine Wert angesetzt werden muss. Eine Bachelor- oder Masterarbeit soll diese Verwaltungsauffassung zum Vorliegen eines Teilbetriebs im neuen Umwandlungssteuererlass darstellen und sich mit ihr kritisch unter Heranziehung der Literatur auseinandersetzen. Zum Thema: Schreiben betreffend der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes idF des SEStG (Umwandlungssteuererlass) vom 11.11.2011 (BStBl. I 2011, 1314); FGS/BDI (Hrsg.), Der Umwandlungssteuer-Erlass 2011, ISBN 978-3-08-365000-3; Layer/Alber, FuS 2012, 98; Graw, DB 2013, 1011.
Behandlung von Sonderbetriebsvermögen bei Umwandlungen unter Berücksichtigung des neuen Umwandlungssteuererlasses
Nach der neuen, im Umwandlungssteuererlass geregelten, Verwaltungsauffassung wird als Einbringender immer derjenige angesehen, der die Gegenleistung erhält. Demnach können neuerdings auch Mitunternehmerschaften als Einbringende angesehen werden. Fraglich ist, wie es sich auswirkt, wenn Einbringender (Mitunternehmerschaft) und (wirtschaftlicher) Eigentümer des Einbringungsgegenstandes (insbesondere Sonderbetriebsvermögen) nicht identisch sind. Eine Bachelor- oder Masterarbeit soll die Behandlung von Sonderbetriebsvermögen bei Umwandlungen nach neuester Verwaltungsauffassung darstellen und sich mit ihr unter Heranziehung einschlägiger Literatur kritisch auseinandersetzen. Zum Thema: Schreiben betreffend der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes idF des SEStG (Umwandlungssteuererlass) vom 11.11.2011 (BStBl. I 2011, 1314); FGS/BDI (Hrsg.), Der Umwandlungssteuer-Erlass 2011, ISBN 978-3-08-365000-3; Layer/Alber, FuS 2012, 98.
Die „Billigkeitsregelung“ als Prinzip des neuen Umwandlungssteuererlasses - Besteuerung im (freien) Ermessen von Finanzbeamten?
Im neuen Umwandlungssteuererlass finden sich zahlreiche Billigkeitsregelungen. Eine Billigkeitsreglung iSv § 163 AO berücksichtigt im Steuerrecht die Gerechtigkeit oder Vernünftigkeit im Einzelfall. Sie mildert damit das für den Durchschnittsfall gedachte starre Recht im atypischen Einzelfall und nimmt damit Rücksicht auf die konkrete Situation. Der neue Umwandlungssteuererlass macht die abweichende Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen / Steuern allerdings zu „Massenentscheidungen“. So wird etwa in Rn. 11.08 bei Übertragungen von Vermögen auf Organgesellschaften das Erfordernis, dass stille Reserven beim Organträger der Körperschaftssteuer unterliegen müssen, wörtlich interpretiert. Sollte der Organträger lediglich einkommensteuerpflichtig sein (natürliche Personen als Mitunternehmer einer Personengesellschaft), soll ein Steuererlass im Wege der Billigkeit erfolgen können (eigentlich kein Buchwertansatz). Eine weitere Billigkeitsregelung findet sich etwa in Rn. 22.23, nach der die Auffassung, dass Folgeumwandlungen (schädliche) Veräußerungen innerhalb einer evtl. Sperrfrist darstellen, abgemildert wird. Eine Bachelor- oder Masterarbeit soll sich mit dem Institut der Billigkeitsregelung im neuen Umwandlungssteuererlass auseinandersetzen. Sie soll insbesondere Unterschiede zu bisherigen Verwaltungsauffassung und die aus einer Billigkeitsregelung drohenden Konsequenzen darstellen. Zum Thema: Schreiben betreffend der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes idF des SEStG (Umwandlungssteuererlass) vom 11.11.2011 (BStBl. I 2011, 1314); FGS/BDI (Hrsg.), Der Umwandlungssteuer-Erlass 2011, ISBN 978-3-08-365000-3.
Finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft bei der Organschaft in Umwandlungsfällen
Eine ertragssteuerliche Organschaft setzt die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger voraus. Dazu muss der Organträger an der Organgesellschaft von Beginn des Wirtschaftsjahres an ununterbrochen in einem solchen Maße beteiligt sein, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen zusteht. Bei Umwandlungsvorgängen tritt die Übernehmerin grundsätzlich in die steuerliche Rechtsstellung der Überträgerin ein (§§ 4 Abs. 2, 12 Abs. 3, 23 Abs. 1 UmwStG). Mit dem Übergang der Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft auf ein anderes Unternehmen tritt der übernehmende Rechtsträger in den Gewinnabführungsvertrag ein. Durch den Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung ist auch nach dem neuen Umwandlungssteuererlass ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag die bestehende finanzielle Eingliederung dem übernehmenden Rechtsträger zuzurechnen (Org. 01 f.). Der Erlass besagt aber auch, dass die Voraussetzungen der Organschaft nur dann am Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft erfüllt sind, wenn der übernehmenden Kapitalgesellschaft auch die Anteile an der Organgesellschaft steuerlich rückwirkend zum Beginn des Wirtschaftsjahres zuzurechnen sind (Org. 02, 13 f.). Folge dieser Auffassung ist, dass bei einem unterjährigen Übertragungsstichtag die Organschaft zum alten Organträger mit dem Ende der vorausgehenden Wirtschaftsjahres bereits endet und eine Organschaft zum neuen Organträger nicht unmittelbar im Anschluss begründet werden kann. Eine Bachelor- und Masterarbeit soll sich unter Berücksichtigung einschlägiger Literatur mit dieser Verwaltungsauffassung auseinander setzen. Zum Thema: Schreiben betreffend der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes idF des SEStG (Umwandlungssteuererlass) vom 11.11.2011 (BStBl. I 2011, 1314); FGS/BDI (Hrsg.), Der Umwandlungssteuer-Erlass 2011, ISBN 978-3-08-365000-3.
Umsatz- und Verbrauchsteuerrecht
Umsatzsteuer in der Insolvenz (B.Sc.)
Die Geschäftsveräußerung im Ganzen iSd. § 1 Abs. 1 a UStG (B.Sc.)
- Tehler, Die nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen in der neueren Rechtsprechung, UVR 2016, 271
Die Behandlung von Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht nach der EU-Richtlinie „Gutscheine“ (B.Sc., M.Sc.)
- Huschens, EU-Richtlinie „Gutscheine“, UVR 2016, 302
Formelle und materielle Anforderungen an die Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerrecht (MSc.)
- EuGH v. 20.10.2016, C-24/15, UR 2016, 882
- EuGH v. 21.11.2018, C-664/16, ECLI:EU:C:2018:933
- Neeser, Was lernen wir von Josef Plöckl, UVR 2016, 376
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Übertragung von Mitunternehmeranteilen
Die Übertragung von Mitunternehmeranteilen kann nach § 4 Nr. 8 und Nr. 12 UStG steuerfrei sein und so eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG auslösen. Andererseits kann aber auch eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG vorliegen, die eine solche nicht auslösen würde. Eine Bachelor-/Masterarbeit soll die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis aufzeigen und sich mit ihnen kritisch auseinandersetzen. Zum Thema: Meyer/Ball, DStR 2012, 594.
Umsatzsteuerforderungen in der Insolvenz – Aufrechnungsmöglichkeiten des Steuergläubigers (Finanzamt) und Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters
Ist eine Forderung des Finanzamtes als Insolvenzforderung einzuordnen, besteht oftmals nur dann eine aussichtsreiche Möglichkeit, offene Umsatzsteuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu realisieren, wenn es diese gegen Zahlungsansprüche des betreffenden Unternehmens (etwa aus Vorsteuerüberhängen in anderen Veranlagungszeiträumen) aufrechnen kann. Die Insolvenzordnung lässt eine solche Aufrechnung im Insolvenzverfahren (und damit eine abgesonderte Befriedigung eines Insolvenzgläubigers) zwar grundsätzlich zu; sie verbietet sie jedoch, soweit der Insolvenzgläubiger dem Schuldner erst nach Eröffnung des Verfahrens etwas schuldig geworden ist (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Der BFH hat mit Urteil von 25.07.2012 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und nimmt nunmehr an, dass Aufrechnung nur noch dann zulässig ist, wenn der Berichtigungstatbestand schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist. In einem weiteren Urteil vom gleichen Tag (Az. VII R 44/10) hat sich der BFH zu der Frage geäußert, ob für die Saldierung nach § 16 UStG ebenfalls die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung gelten. Sollte eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte Umsatzsteuerzahlung eine anfechtbare Rechtshandlung darstellen, müsste das Finanzamt bereits vereinnahmte Umsatzsteuer an die Insolvenzmasse bezahlen. Im Übrigen könnte dann auch eine o.a. Aufrechnung wegen § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig sein und eine Haftung Dritter nach § 69 AO ausscheiden. Im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit soll die Entwicklung der Rechtsprechung und der Meinungsstand im Schrifttum analysiert werden. Dabei soll auch auf Aufrechnungsmöglichkeiten des Staates und die Möglichkeit der Anfechtung von Rechtshandlungen durch den Insolvenzverwalter nach §§ 129 ff. InsO eingegangen werden. Zum Thema: Stadie, UR 2013, 158; Hölzle, BB 2012, 1571 ff.; Kahlert, DStR 2011, 1973; BFH vom 25.07.2012 – VII R 29/11; BFH vom 25.07.2012 – VII R 44/10.
Neuregelung zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf elektronischen Marktplätzen (§§ 22f, 25e UStG)
- Zugmaier/Oldiges, Elektronische Marktplätze haften für Umsatzsteuerausfälle, DStR 2019, 15
- Zaumseil, Die neue umsatzsteuerliche Haftung von Betreibern elektronischer Marktplätze, MwStR 2019, 252
Datenschutzrechtliche Einwilligung als Leistung und Entgelt im Umsatzsteuerrecht
Die Identifikation des Leistungserbringers in Geschäftsmodellen der Plattformökonomie im Umsatzsteuerrecht
Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
Mehrfacherfassung von Erbschaften und Schenkungen im Ertragsteuerrecht und im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- BFH v. 6.12.2016, I R 50/16
Die Begünstigung von Unternehmensvermögen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht - eine Beihilfe iSd. Art. 107 AEUV?
- Reimer, Reform der Erbschaftsteuer: Verschonungen verstoßen gegen EU-Recht, BB 2016, Heft 14, I
- Wachter, Sind die geplanten Verschonungsregelungen im deutschen ErbStG europarechtswidrige Beihilfen?, DB 2016, 1273 – 1278
Die Berücksichtigung von Gesellschaftervereinbarungen im deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (M.Sc.)
- Groß, Gesellschaftervereinbarungen als Gestaltungsinstrument, ErbStB 2015, 284 – 287
- Wachter, Gesellschaftervereinbarungen als Gestaltungsinstrument bei der Rechtsnachfolge in Familienunternehmen – Teil 2: Poolvereinbarungen im Erbschaftsteuerrecht, ErbR 2016, 174-182
(Billigkeits-)Erlass und Stundung der Erbschafts- und Schenkungssteuer (M.Sc.)
Disquotale Einlagen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Erhöht sich der Wert der Beteiligung eines Gesellschafters dadurch, dass ein anderer Gesellschafter Vermögen in die Gesellschaft einbringt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten, stellt sich die Frage, ob hierin eine freigebige Zuwendung des einbringenden Gesellschafters an die anderen Gesellschafter vorliegt. Die Rechtsprechung hatte diese Frage verneint. Der Gesetzgeber hat hierauf durch Einfügung eines § 7 Abs. 8 ErbStG in das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz reagiert. Die Auslegung dieser Norm ist umstritten. In einer Bachelor- oder Masterarbeit soll die Behandlung disquotaler Einlagen im geltenden Recht untersucht werden. Zum Thema: Potsch/Urbach, KÖSDI 2012, 17747-17745; Milatz/Herbst, ZEV 2012, 21-24; Dorn, ZEV 2013, 488; BFH vom 30.01.2013 - II 6 /12, BStBl. II 2013, 930.
Verdeckte Gewinnausschüttung als schenkungssteuerpflichtiger Vorgang
Die sog. verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) wurde bis vor wenigen Jahren noch als rein ertragssteuerliches Problem angesehen. Dies zeigen auch die gesetzlichen Regelungen der vGA in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sowie in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. In neuerer Zeit wird die vGA jedoch zunehmend im Hinblick auf ihre schenkungssteuerliche Behandlung betrachtet. Es stellt sich im Hinblick darauf die Frage, ob die Zuwendung von Vermögensvorteilen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter oder deren nahe Angehörige als freigiebige Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 ErbStG begriffen werden kann und so Schenkungssteuer auslöst. Eine Bachelor-/Masterarbeit soll dieser Frage nachgehen und sich insbesondere mit den diesbezüglich bislang vertretenen Auffassungen kritisch auseinandersetzen. Zum Thema: Schulte/Petschukat, BB 2013, 471; Ebbinghaus/Osenroth/Hinz, BB 2013, 1374; Haag/Jehlin, Beihefter zu DStR 12/2012, 53; Fuhrmann/Potsch, NZG 2012, 681; Viskorf, DStR 2011, 607.
Die Liechtensteinische Familienstiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge im deutschen Erbschaft- und Ertragsteuerrecht (M.Sc.) Nach einer Stiftungsrechtsreform könnten deutsche unternehmensverbundene Familienstiftungen eine Möglichkeit zur Strukturierung einer Unternehmensübertragung auf nachfolgende Generationen bilden. Häufiger gewählt wurde bislang eine Liechtensteinische Familienstiftung. Im Rahmen einer Masterarbeit sollen die Neuregelungen für unternehmensbezogene Familienstiftungen im deutschen Stiftungsrecht analysiert und in einer Fallstudie ausgewählte Fragen der steuerrechtlichen Behandlung untersucht werden. Literaturhinweise: Baßler/Stöffler/Blecher, Die unternehmensverbundene Familienstiftung nach dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts, GmbHR 2021, 1125; Kutac, Die Familienstiftung in Deutschland und in Liechtenstein, IStR 2021, 409.
Investmentsteuerrecht
Die segmentierte Verbandsperson (Protected Cell Company, PCC ) im schweizerischen und liechtensteinischen Gesellschaftsrecht (B.Sc.)
Die Bemessung der Vorabpauschale im System der intransparenten Investmentbesteuerung nach § 18 InvStG idF InvStRefG 2016 – Eine kritische Analyse (B.Sc., M.Sc.)
- Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung v. 7.4.20156, BT-Drucks. 18/8045
- Copenhagen Economics, Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Reform der Investmentbesteuerung auf den Kapitalmarkt, den Finanzstandort und die Altersvorsorge in Deutschland, 2014
Europäisches und Internationales Steuerrecht
Verrechnungspreise bei Finanztransaktionen nach dem Diskussionsentwurf der OECD vom 3.7.2018
- OECD, Discussion draft on the transfer pricing aspects of financial transactions, https://www.oecd.org/tax/transfer-pricing/BEPS-actions-8-10-transfer-pricing-financial-transactions-discussion-draft-2018.pdf
Die Hilfs- und Nebenrechnung i.S.d. Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (M.Sc.)
- Greiner/Friedrich, DB 2016, 1773 ff.
Die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch Country by Country-Steuerreporting als Element der Finanzberichterstattung und der Verrechnungspreisdokumentation ein Vergleich der OECD-Leitlinien, ihrer Umsetzung im deutschen Recht und der Vorschläge zur Änderung der Jahresabschlussrichtlinie (M.Sc.)
- OECD/G20, Base Erosion and Profit Shifting Project, Guidance on the Implementation of Country-by-Country Reporting: BEPS Action 13 v. 29.6.2016
- Richtlinie (EU) 2016/881 des Rates vom 25. Mai 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung v. 25.6.2016
- Regierungsbegründung zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen v. 5.9.2016, BT-Drucks. 18/9536
- Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2015 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung (COM(2014)0213 – C7-0147/2014 – 2014/0121(COD))
- Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen, COM(2016) 198 v. 12.4.2016
- § 26a Kreditwesengesetz
- Schön (Hrsg.), Unternehmenspublizität und Wettbewerb – eine ökonomische und rechtspolitische Perspektive, 2009
Ausgestaltung und Perspektiven des materiellen Korrespondenzprinzips in § 8b Abs. 1 Satz 2 KStG, Art. 4 Abs. 1 lit a) der Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 2014/86/EU v. 8.7.2014) und Aktionspunkt 2 des Maßnahmenpaktes der OECD/G20 zur Bekämpfung von Verkürzungen der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerungen (M.Sc.)
- Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts
- Kahlenberg/Kopec, Vermeidung von Qualifikationskonflikten im Rahmen der Mutter-Tochter-Richtlinie: Plädoyer für eine Legaldefinition des Begriffs der Gewinnausschüttung zur Begrenzung des bestehenden Korrespondenzprinzips, StuW 2016, 159 – 171
- Körner, § 4 Abs. 5a EStG-E – treffgenaue Spezialregelung oder überschießendes Korrespondenzprinzip? IStR 2015, 449-460
- Richter/Reeb, Zur Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips in § 8b Abs. 1 S. 2 KStG durch das AmtshilfeRLUmsG im Spannungsfeld von Europa und Völkerrecht, IStR 2015, 40-53
Das Schiedsverfahren nach Art. 25 Abs. 5 Buchst. B OECD-MA (M.Sc.)
- Kerschner/Koppensteiner, Österreich erhebt aufgrund einer DBA-Streitigkeit erstmals Klage beim EuGH, SWI 2016, 134-143
- Simonek, Schiedsklauseln in den Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, festschrift für Markus Reich 2014, 371-394
Beihilfen im Besteuerungsverfahren durch Steuervorbescheide: Fallstudien am Beispiel der EU-Beihilfeverfahren gegen Irland, Luxemburg und die Niederlande und auf der Grundlage des Abschlussberichts (M.Sc.)
- F.A.Z. v. 4.12.2015, S. 18, „Auch McDonald’s hat in Luxemburg kaum Steuern gezahlt“
- F.A.Z. v. 26.11.2015, S. 18, „Konsequenzen aus Luxleaks-Skandal: EU-Parlament fordert harte Linie gegen Steuervermeidung“
- F.A.Z. v. 10.11.2014
- European Parliament, Special Committee on Tax Rulings and Other Measures Similar in Nature or Effect v. 4.11.2015
Die Verrechnung von Verlusten aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten – Der Rote Faden zwischen Marks & Spencer und Timac Agro (B.Sc., M.Sc.)
- Anmerkungen zu EuGH v. 17.12.2015 (Timac Agro)
- Pohl/Burwitz, Ausländische Verluste – Eine Zeitreise von 1966 – 2016, FR 2016, 561-566
Die Besteuerung von Kapitalleistungen schweizerischer Pensionskassen und Anlagestiftungen privater Arbeitgeber (B.Sc., M.Sc.)
- BFH v. 26.11.2014, VIII R 39/10 mit Anmerkungen
Die Behandlung von Einkünften ausländischer (Spitzen-) Sportler und Fußballvereine im Rahmen europäischer „Fußballwettbewerbe“ in Deutschland am Beispiel der UEFA Champions League
Prämien, die ausländische Fußball-Vereine im Rahmen der UEFA Champions League erhalten, stellen in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Einkünfte dieser Vereine dar. Gleiches gilt für den Arbeitslohn, den die Spieler im Rahmen von in Deutschland stattfindenden Champions-League-Spielen erhalten. Problematisch erscheint vor diesem Hintergrund, dass das Bundesfinanzministerium auf die Erhebung dieser Steuern – im Wege des Erlasses – verzichtet. Eine Bachelor- / Masterarbeit soll die Behandlung der o.a. Einkünfte darstellen. Dabei soll etwa auf die Frage eingegangen werden, wie der Arbeitslohn für die Spieler abgegrenzt wird. Im Übrigen soll auf die rechtliche Problematik des Verzichts auf das deutsche Besteuerungsrecht durch das BMF kritisch gewürdigt werden. Zum Thema: Holthaus, IStR 2013, 468; Ders., IStR 2010, 763; Ders., IStR 2008, 504; Ders., IStR 2002, 633; Decker/Looser, IStR 2010, 8; BMF vom 20.03.2008, BStBl. I 2008, 538; vom 21.01.2010, BStBl. I 2010, 49; vom 09.04.2013, BStBl. I 2013, 522.
Die steuerliche Gewinnermittlung in der Schweiz
Zum Thema: Reich, Steuerrecht, 2. Auflage, 2012, S. 384 ff., 457 ff.
Grenzüberschreitende körperschaftsteuerliche Organschaft
Bei nationalen Sachverhalten ist die körperschaftliche Organschaft ein bewährtes Mittel, um eine Ergebnisverrechnung zwischen Organträger und Organgesellschaft nach den §§ 14 -19 KStG zu erreichen. In einer Bachelor-/Masterarbeit soll untersucht werden, ob im geltenden Recht eine grenzüberschreitende Organschaft begründet werden kann. Schwerpunktmäßig sollen die grenzüberschreitende Einkommenszurechnung, die Abkommensberechtigung von Organträgern und Organgesellschaften sowie potentielle Qualifikationskonflikte erörtert werden. Zum Thema: Schönfeld, IStR 2012, 368; Lüditke, IStR 2011, 740; Schnitger/Berliner, IStR 2011, 753; Frotscher, IStR 2011, 697; BMF vom 27.12.2011, BStBl. I 2012, 119.
Die Begründung einer Betriebsstätte durch Beauftragung eines Subunternehmers nach § 12 AO und nach Abkommensrecht
Contracting und Betriebsstättenqualifikation
Die Segmentberichterstattung nach dem Risk and Rewards Approach als Modell für die Betriebsstättengewinnabgrenzung im Internationalen Steuerrecht?
Die Abkommensberechtigung von Investmentfonds nach den Vorschlägen des OECD-Berichts „The Granting of Treaty Benefits with respect to the income of collective investment vehicles“
Die Einordnung ausländischer Rechtsformen im deutschen Ertragsteuerrecht am Beispiel der Limited Liability Company (LLC) (M.Sc.) Ausländische Rechtsformen werden im deutschen Ertragsteuerrecht nach einer vom Reichsfinanzhof entwickelten Rechtsprechung im Rahmen eines Rechtstypenvergleichs als Körperschaftsteuersubjekt oder als transparente Personengesellschaft qualifiziert. Eine Herausforderung bilden dabei hybride Rechtsformen, die die LLC, die kapital- und personengesellschaftliche Elemente verbindet. Eine Verwaltungspraxis im sog. LLC-Erlass des Bundesfinanzministeriums (BStBl. I 2004, S. 411) könnte mit der Modernisierung des Persönengesellschaftsrechts und der neu eingeführten Körperschaftsteueroption in § 1a KStG überholt sein. Im Rahmen einer Masterarbeit sollen die Kriterien des Rechtstypenvergleichs vor dem Hintergrund dieser neueren Entwicklungen analysiert und die Frage untersucht werden, ob der LLC-Erlass von 2004 noch weiter Gültigkeit beanspruchen kann. Literaturhinweis: https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2021/12/22/gesetzesaenderungen-und-aktuelle-rechtsprechung-was-bleibt-vom-rechtstypenvergleich/
Die Entwicklung des OECD- und des UN-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und missbräuchlichen Gestaltungen in den Jahren 2012 - 2022 (M.Sc.) Während das OECD-Musterabkommen traditionell durch die Perspektive der Industriestaaten und das UN-Musterabkommen traditionell durch die Perspektive der Entwicklungs- und Schwellenländer geprägt war, ist denkbar, dass sich mit der im Jahr 2013 einsetzenden BEPS-Diskussion Positionen stärker vermischen. Im Rahmen einer Masterarbeit sollen die unterschiedlichen Interessenlagen strukturiert und ausgewählte Themenfelder in beiden Abkommensbereichen vergleichend untersucht werden. Literaturhinweise: Bärsch/Keuper, Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle: Der UN-Ansatz als Blauspause, StuW 2021, 314; Schaumburg/Häck in Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 4. Aufl. 2017, Kapitel 19.
Wirtschafts- und Unternehmensrecht
Das „Schutzschirmverfahren“ nach § 270b InsO – Eine empirische Studie zur Verwirklichung der Ziele des Gesetzgebers (M.Sc.)
- (Kooperation mit der Insolvenzverwaltungspraxis)
Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entscheidungsverfahren in vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren nach der Richtlinie über präventive Restrukturierungsmaßnahmen vom 20.06.2019
- Freitag, Grundfragen der Richtlinie über präventive Restrukturierungsmaßnahmen und ihrer Umsetzung in das deutsche Recht, ZIP, 541 - 552
- Holle/Schröer, Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren im Kontext der Anreizwirkungen von M&A-Prozessen, BB 2019, 1517
Die Einordnung der Unternehmensfinanzierung durch Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) im deutschen Aktienrecht-, Kapitalmarkt- und Ertragsteuerrecht (M.Sc.) Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) sind Finanzierungsgesellschaften, die ohne operative Unternehmenstätigkeit börsennotiert sind und deren Zweck es ist eine bislang nicht börsennotierte operative Gesellschaft aufzunehmen und zu finanzieren. Sie erfüllen damit die Funktion eines Börsenmantels. Im deutschen Aktien-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht stellen sich eine Reihe von Einzelfragen im Zusammenhang mit SPACs. Im Rahmen einer Masterarbeit sollen ausgewählte Fragen untersucht werden. Literaturhinweise: Swalve, Special Purpose Acquisition Companies. Der alternative Weg an die Börse in Deutschland und in den USA, NZG 2021, 909.
Die Reichweite der unionsrechtlichen Kompetenzen zur Harmonisierung der Finanzberichterstattung, der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR-Reporting) und des Country-by-Country-Reporting (M.Sc.)
- Geber, Rechtsangleichung nach Art. 114 AEUV im Spiegel der EuGH-Rechtsprechung, JuS 2014, 20 - 24
- Kommentierungen zu Art. 50 AEUV
- Kommentierungen zu Art. 114 AEUV
Rechnungsführungs- und Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSAS/EPSAS) (B.Sc., M.Sc.)
- Makaronidis, WPg 2015, Sonderheft, S2 – S7
- Schuster, IPSAS – ein Weltstandard auf dem Weg nach Europa, BB 2015, 1707 – 1711
Bewertung und Aufrechnung laufender Derivate- und Handelsgeschäfte in der Insolvenz des Vertragspartners (B.Sc., M.Sc.)
- Börsen-Zeitung v. 11.6.2016, S. 9: „BGH-Entscheidung zur Wirksamkeit von Aufrechnungsvereinbarungen: Netting der Marktwerte – Mehr Rechtssicherheit für Finanzbranche?“
- BGH v. 9.6.2016, IX ZR 314/14
Nachhaltigkeitsberichte, CSR-Berichterstattung und Country-by-Country-Reporting – Legitime Ziele, Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit öffentlicher Berichtspflichten (M.Sc.)
- Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die Umsetzung der Ergänzungen der Bilanzrichtlinie um die Pflicht zu nichtfinanziellen Angaben im RefE eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes
- Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) v. 11.3.2016
Die Rechtsideen der Societas Privata Europea (Europäische Privatgesellschaft) und der Societas Unius Personae (Einpersonengesellschaft) – Pro und Contra (B.Sc.)
- Krauß/Meichelbeck, Die Societas Unius Personae („SUP“) – insbesondere steuerliche Aspekte, BB 2015, 1562-1568
- Reimer/Waldhoff, Societas Unius Personae und deutsches Steuerrecht, DB 2015, 2106-2113
- Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV), NZG 2014, 1372-1381
Berufsrechtliche und handelsrechtliche Schranken der Rechtsformwahl für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (B.Sc., M.Sc.)
- Henssler/Markworth, Anforderungen an eine Freiberufler-GmbH & Co. KG, NZG 2015, 1-7
- Ost, DStR 2015, 442 - 448
Aufsicht und Haftung des Abschlussprüfers und der Revisionsstelle in Deutschland und der Schweiz – Ein Rechtsvergleich (M.Sc.)
- Doralt, Die Haftung des gesetzlichen Abschlussprüfers – Mitverschulden, Ansprüche Dritter und Wege der Haftungsbegrenzung, ZGR 2015, 266 - 304
- Mädorin, Revisionsaufsicht, 2011
Grenzüberschreitende Unternehmensverträge im Kapitalgesellschaftsrecht
Nach § 14 KStG ist für die Begründung einer körperschaftlichen Organschaft der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG Voraussetzung. Fraglich und umstritten ist, ob auch Verträge nach ausländischem (Gesellschafts-)Recht als Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG angesehen werden können. Eine Bachelor-/Masterarbeit soll dieser Frage nachgehen und sich insbesondere mit den in der Literatur vertretenen Ansichten hierzu auseinandersetzen. Zum Thema: Hoene, IStR 2012, 462; Scheunemann, IStR 2006, 145; Kommentare zu § 14 KStG.
Einkommensteuerrecht
Rechtsfolgen einer Spaltung der Bitcoin-Blockchain im Ertragsteuerrecht
- Richter/Augel, FR 2017, 1131-1133
Unüblicher Fahrzeugaufwand im Ertragsteuerrecht zwischen privater Lebensführung und betrieblicher Veranlassung (B.Sc.)
- Weiss, Das Abzugsverbot für unangemessene Betriebsausgaben, NWB 2015, 2774-2782
- BFH v. 29.4.2014, VIII R 20/12
Die Berücksichtigung von nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragenen Aufwendungen für Heilmaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen im Einkommensteuerrecht (B.Sc.)
- BFH v. 26.2.2014, VI R 27/13
Die einkommensteuerliche Behandlung zinslos geschuldeter Kapitalforderungen
- In Kooperation mit der Steuerberatungspraxis
- Kaeser, ZEV 1998, 210 – 213
Der Anwendungsbereich von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nach Einführung von § 20 Abs. 2 EStG
Hauptanwendungsbereich von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG war früher die Veräußerung von Aktien bzw. anderen Wertpapieren. Nach Einführung von § 20 Abs. 2 EStG sind solche Veräußerungen jetzt auch außerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig. Eine Bachelor- / Masterarbeit soll untersuchen, wie weit der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG heute noch reicht. Dabei sollen auch die Sätze 2 und 3 der Vorschrift kritisch gewürdigt werden. Zum Thema: Musil, DStJG Bd. 34 (2011) S. 237; Kommentare zu § 23 EStG.
Modelle zur Überlassung von Elektrofahrzeugen und Fahrrädern im Ertragsteuerrecht - Fallstudien mit Vergleich der Vor- und Nachsteuerrendite (B.Sc.) Im geltenden Einkommensteuerrecht werden geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Fahrzeugen und Strom grundsätzlich wie Arbeitslohn erfasst. Damit sind vielfältige Abgrenzungs- und Bewertungsfragen verbunden. Zur Förderung der klimaschonenden Mobilität haben der Gesetzgeber und die Verwaltungspraxis von diesem Grundsatz verschiedene Ausnahmen zugelassen. Diese Ausnahmen können Gehaltsumwandlungen attraktiv machen und werden etwa für Jobradmodelle genutzt. Im Rahmen einer Bachelorarbeit sollen die verschiedenen Regelungen eingeordnet und an Modellbeispielen Rentabilitätsrechnungen vor und nach Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften vollzogen werden. Literaturhinweise: Vorschriften und Kommentierungen zu § 3 Nr. 37 und Nr. 46 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5 EStG; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern v. 9.1.2020; BMF v. 17.11.2017, Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen, BStBl. I 2017, 1546.
Grunderwerbsteuerrecht
Die Bewertung von Immobilien im Grunderwerbsteuerrecht nach den Entscheidungen des BVerfG v. 23.6.2015 (1 BvL 13/11 und 1 BvL 14/11) (B.Sc.)
- Loose, Neuregelung der Ersatzbemessungsgrundlage bei der GrESt (§ 8 Abs. 2 GrEStG), DB 2016, 75 – 77
Grundstücksbewertung im deutschen und österreichischen Grunderwerbsteuerrecht – Ein Rechtsvergleich (B.Sc.)
Die grunderwerbsneuerliche Konzernklausel des § 6a GrEStG als Beihilfe iSd. Art. 107 AEUV? (M.Sc.)
- Heine, Dauerbaustelle Grunderwerbsteuer, UVR 2019, 88 – 93
- Fetzer/Böser, DStR 2019, 1177-1185
- EuGH v. 19.12.2018, C-374/17
§ 1 Abs. 3a GrEStG: RETT-Blocker-Vermeidungsvorschrift
Grunderwerbsteuer entsteht nicht nur bei Grundstücksverkäufen, sondern auch bei maßgeblichen Veränderungen in der Beteiligungsstruktur von Gesellschaften mit Grundstückseigentum. Bei Kapitalgesellschaften entsteht Grunderwerbsteuer insbesondere dann, wenn 95 % der Anteile sich unmittelbar oder mittelbar in einer Hand vereinigen. Wird pro Beteiligungsstufe eine Beteiligungsquote von 95 % erreicht, wird die Beteiligung zu 100 % der beteiligten Gesellschaft zugerechnet. Werden 95 % nicht erreicht, erfolgt grundsätzlich gar keine Zurechnung (0 %). Bei Personengesellschaften entsteht Grunderwerbsteuer insbesondere dann, wenn innerhalb von 5 Jahren 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen oder sich (außerhalb der 5-Jahres-Frist) alle Anteile (auch solche ohne vermögensmäßige Beteiligung) in einer Hand vereinigen. Eine Vereinigung in einer Hand zu 95 % reicht wegen der „sachenrechtlichen Betrachtung“ bei der Personengesellschaft im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft nicht aus. Durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013 (BGBl. I 2013, 1809) ist die Vorschrift des § 1 Abs. 3a GrEStG eingeführt worden. Diese Vorschrift soll nach der Wertentscheidung des Gesetzgebers verhindern, dass sog. „RETT-Blocker“-Modelle die „Alles-oder-Nichts-Regelung“ bei Kapitalgesellschaften ausnutzen. Eine Bachelor- / Masterarbeit soll die Neuregelung untersuchen und insbesondere die Konsequenzen für die Praxis aufzeigen. Zum Thema: Heine, Stbg 2013, 490; Behrens/Morgenweck, BB 2013, 2839; Dorn/Galke, DStR 2013, 2365; Wagner/Lieber, DB 2013, 2295; Wagner/Lieber, DB 2013, 1387; Behrens, DStR 2013, 1405; Fleischer, StuB 2013, 765; Schaflitzl / Schrade, BB 2013, 343; Joisten/Liekenbrock, Ubg 2013, 469; Illing, DStZ 2013, 504.
Betriebliche Altersvorsorge
Die Unterstützungslasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge im Arbeits-, Unternehmens- und Steuerrecht (B.Sc., M.Sc.)
Die Pensionskasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge im Arbeits-, Unternehmens- und Steuerrecht (B.Sc., M.Sc.)
Die Direktzusage als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge im Arbeits-, Unternehmens- und Steuerrecht (B.Sc., M.Sc.)
Der Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge im Arbeits-, Unternehmens- und Steuerrecht (B.Sc., M.Sc.)
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf die Einkommensbesteuerung der betrieblichen Altersversorgung
Digitalisierung
Verkürzung der Wertschöpfungskette in Finanzmarktransaktionen durch „Smart Contract“-Technologien am Beispiel... (B.Sc., M.Sc.)
- Börsen-Zeitung v. 16.6.2016, S. 5: „Allianz setzt erstmals die Blockchain ein – Neue Technologien soll Cat Bonds effizienter machen“
- Kümpel/Wittig, Bank- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl. 2011
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